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Schenkung von Wein seitens Firmen-ab November 2023 steuerfrei

Ab dem 16. November 2023 können Firmen Wein und Sekt als Geschäftsgeschenke und Geschenke von geringem Wert steuer- und sozialabgabenfrei verschenken.

Wein-Abendessen und Weinverkostungen mit geschäftlichem Bezug können ebenfalls billiger werden, da die Steuerbefreiung auch für Weingeschenke im Rahmen repräsentativer und nicht repräsentativer Bewirtung gilt. Weinprodukte, die als Geschäftsgeschenke überreicht werden, sind bis zu 25 % des Mindestlohns steuerfrei, und Produkte, die einmal im Jahr als Geschenke von geringem Wert überreicht werden, sind bis zu 10 % des Mindestlohns steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt für Weinbauerzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geografischer Angabe, die von der Weinkellerei erworben werden, die die Inverkehrbringung anregt.

Für Rückfragen betreffend die Steuerbefreiung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.