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Datenschutzverordnung – Maßnahmen zur Vermeidung von Strafen

Die Dumping-Nachrichten bez. der GDPR – DSGVO haben wohl auch Sie erreicht, lt. deren die DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG bald eingeführt wird, wobei große Strafbeträge in Aussicht gestellt werden.

Bedauerlicherweise können wir diese Nachricht nicht widerlegen, wir stehen jedoch gerne zu Ihrer Verfügung in Ihrem Vorhaben die Strafen vorzubeugen und helfen Ihnen gerne eine den Regelungen der DSGVO entsprechende Praxis auszugestalten.

Was ist eigentlich GDPR – DSGVO?

 Das Ziel der Europäischen Union mit der GDPR – DSGVO ist einerseits eine einheitliche Regelung und Praxis im Bereich Datenschutzregelung der personenbezogenen Daten sicherzustellen, andererseits der freie Datenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Die Verordnung gilt in jedem Mitgliedstaat, so auch in Ungarn, einheitlich, ab dem 25. Mai 2018. Ab diesem Tag sind die ungarischen Datenverarbeiter, so auch Ihre Firma verpflichtet den Vorschriften der Verordnung gerecht zu werden.

Ist Ihre Firma betroffen?

Mit großer Wahrscheinlichkeit – ja. Wenn Sie Arbeitnehmer haben, eine Webseite betreiben, Newsletter versenden, Kameraüberwachung vornehmen aber auch bei der allgemeinen Kontakthaltung mit ihren Geschäftspartnern werden Sie als Datenverwalter angesehen, und Sie sind verpflichtet die Vorschriften der GDPR – DSGVO einzuhalten.

Was für Maßnahmen sind zu tun?

Als Grunddokument zur Datenschutz wird nach wie vor das Merkblatt zur Datenverarbeitung angesehen. Der Datenschutzbeauftragte erfasst in dem Merkblatt zur Datenverarbeitung die Details der von ihm vorgenommenen Datenverwaltungen, und gibt darüber Auskunft für die Betroffenen.

Die Grundvoraussetzung bei der Datenverwaltung der Arbeitnehmer ist das Vorhandensein der verschiedenen internen Regelungen, wie die Regelung der Internet-, Computer- oder Telefonbenutzung, sowie der Benutzung des Firmenwagens, etc.

Die Neuigkeiten der GDPR – DSGVO sind insbesondere die Verpflichtungen einen internen Nachweis zur Datenverarbeitung zu führen, einen Datenschutzbeauftragte anzustellen, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, das Recht zur Datenübertragbarkeit zu sichern, etc.

Es ist außerdem ratsam die Verträge der im Bereich Datenverarbeitung tätigen Mitarbeiter zu überprüfen.

Da ein Teil der obigen Verpflichtungen nicht jeden Datenverarbeiter einheitlich belastet, ist eine firmenspezifische Prüfung unerlässlich.

Sollten Sie Fragen zu der GDPR – DSGVO oder der diesbezüglichen Vorbereitungsaufgaben haben, so steht unsere Kanzlei gerne zu Ihrer Verfügung!