Das Verfahren wurde gegen die R. Kft. auf die Aufforderung der Sozialversicherungsbehörde von Frankreich eingeleitet. Die französische Sozialversicherungsbehörde hat das Zurückziehen der wegen Entsendung ausgestellten A1 Bescheinigungen auf 5 Jahre rückwirkend beantragt, da nach ihrem Standpunkt die Bedingungen der Entsendung nicht in Erfüllung gegangen sind, so sind die Sozialversicherungsbeiträge samt bezogenen Zuschläge und Strafen nachträglich, in Frankreich zu entrichten.
Die Vertretung der R. Kft. mit Unterstützung der Fehér Tax Steuer- und Finanzberatung GmbH übernommene Rechtsanwälte und Steuerberater Fehér und Partner hat ihre Strategie im Verfahren auf die Rechtsvorschriften der Europäischen Union, sowie auf die Praxis des Gerichts der Europäischen Union aufgebaut.
Die Vertretung war sehr erfolgreich, da die Krankenversicherungsabteilung der Familienförderungs- und Sozialversicherungsabteilung des Bezirksamtes Sz. aufgrund des ausgeführten fachlichen Standpunktes, sowie der durchgeführten Beweiserhebung festgestellt hat, dass die Praxis der Entsendung in Allem den Vorschriften entsprochen hat.
Infolge des Bescheides wurde die R. Kft. von den rechtlichen Folgen mit materiellen Nachteilen in Milliardenhöhe befreit, und ihre Mitarbeiter unterfallen nach wie vor dem Geltungsbereich der ungarischen Sozialversicherung.