Beschäftigt Ihre Firma mehr als 20 Angestellten? Folgende sind am Anfang des neuen Jahres zu beachten!
Gemäß der Veränderung des Arbeitsschutzgesetzes ist bei den wenigstens 20 Arbeitnehmer beschäftigenden Arbeitgebern ein Vertreter für Arbeitsschutz mit einem Mandat von 5 Jahren spätestens bis zum 8 Januar 2017 zu wählen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Abwicklung des Wahlaktes sowie die Bedingungen zu sichern. Indem in der Firma weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt werden, dann kann entweder die Gewerkschaft oder der Werksbeauftragte, bzw. in deren Ermangelung die Mehrheit der Arbeitnehmer die Wahl des Vertreters für Arbeitsschutz anregen – die Sicherung der Bedingungen ist jedoch auch in diesem Falle die Aufgabe des Arbeitgebers. Der Schwerpunkt der Obliegenheiten des Vertreters für Arbeitsschutz ist beim Zustandebringen der sicheren und gesunden Verhältnisse der Arbeitsausführung mitzuwirken.
Sollten Sie Fragen zum obigen Thema oder zu anderen Punkten des Bereichs Arbeitsrecht haben, wenden Sie sich bitte an uns, und unser kundiges Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!