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Das Goldene Visum ist zurück in der ungarischen Einwanderungsregelung

Das neue Gesetz XC aus dem Jahr 2023 über die allgemeinen Regeln für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, kurz Btátv, ist kürzlich in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird ein neues Goldenes Visum für Investoren eingeführt. Das so genannte Visitor Investor Visa wird Investoren gewährt, die eine der folgenden Investitionen getätigt haben oder die erklären, dass sie beabsichtigen, innerhalb von drei Monaten nach ihrer Einreise nach Ungarn eine der folgenden Investitionen zu tätigen. Die folgenden Investitionen berechtigen zur Beantragung des Goldenen Visums:

  • Anteile eines Immobilienfonds im Wert von € 250.000,-. Der Immobilienfonds muss von der ungarischen Zentralbank zugelassen sein, und 40 % der Anteile sollten in Wohnimmobilien in Ungarn investiert werden.
  • 500.000,- € in ungarische, lastenfreie Immobilien. Die Immobilie muss mindestens 5 Jahre lang im Besitz des Investors oder seiner Angehörigen bleiben.
  • eine Spende im Wert von 1 Million Euro an eine Hochschule oder Universität, die von einer öffentlichen Stiftung mit öffentlichem Zweck unterhalten wird.

Das Visum ist zwei Jahre lang gültig. Der Investor muss innerhalb von 93 Tagen nach der Einreise nach Ungarn oder nach Tätigung der Investition eine Aufenthaltsgenehmigung für Besucher-Investoren beantragen. Staatsangehörige von Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind (z. B. Vereinigte Arabische Emirate, Japan, Singapur), können eine Aufenthaltsgenehmigung ohne Visum für Besucher-Investoren beantragen, wenn sie sich rechtmäßig in Ungarn aufhalten und die anderen Bedingungen erfüllen.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt den Investor, sich 10 Jahre lang in Ungarn aufzuhalten, als Geschäftsführer eines Unternehmens im Status eines Selbstständigen tätig zu sein und ohne Einschränkungen eine Beschäftigung aufzunehmen. Die Aufenthaltserlaubnis, die für das Zusammenleben der Familie mit dem Gastinvestor ausgestellt wird, ermöglicht es den Familienmitgliedern, als Arbeitnehmer in Ungarn zu arbeiten.

Im Gegensatz zu anderen Aufenthaltsgenehmigungen ist es bei der Aufenthaltsgenehmigung für Gastinvestoren nicht erforderlich, dass der Investor drei Monate nach Erteilung der Genehmigung seinen Wohnsitz in Ungarn nimmt, damit sie gültig ist. Die Genehmigung kann um weitere 10 Jahre verlängert werden, wenn weitere Bedingungen erfüllt sind.

Wenn Sie mehr über das Goldene Visum und das Antragsverfahren erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns unter info@feherlegal.hu zu kontaktieren.